Aufgaben der Ansprechstellen
Von den Ansprechstellen erhalten Sie Auskünfte oder Informationsangebote über:
Leistungen zur Rehabilitation & Teilhabe
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (§ 1 SGB IX).
Rehabilitations- und Teilhabeleistungen sind eine wichtige Form der Unterstützung, die zur Verwirklichung von Teilhabe an allen Lebensbereichen relevant sein kann. Im SGB IX werden fünf Leistungsgruppen unterschieden, nach denen die Reha-Träger Leistungen zur Teilhabe gewähren und die damit einen positiven Einfluss auf die Teilhabe von Menschen mit (drohender) Behinderung oder chronischen Erkrankungen haben können.
Weitere Informationen zu Reha-Trägern, ausgewählten Leistungen und Leistungsgruppen sowie die Möglichkeit, sich zu einem voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für eine Reha- und Teilhabeleistung navigieren zu lassen, finden Sie im Reha-Zuständigkeitsnavigator unter www.reha-navi.de.
Inanspruchnahme der Leistungen
Wer eine Leistung zur Teilhabe in Anspruch nehmen möchte, kann sich über die Ansprechstellen der Rehabilitationsträger oder über die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) informieren, über welchen Weg Leistungen konkret beantragt werden können.
Für eine Orientierung und Übersicht, welcher Rehabilitationsträger für welche Leistung oder Leistungsgruppe zuständig sein kann, bietet der Reha-Zuständigkeitsnavigator eine erste Hilfestellung.
Persönliches Budget
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets in Anspruch zu nehmen (§ 29 SGB IX).
Auf der Webseite der BAR erfahren Sie mehr zum Thema Persönliches Budget.
Beratungsangebote einschließlich der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) nach § 32
Die Träger der Ansprechstellen nach § 12 SGB IX bieten Ratsuchenden vielseitige Beratungsangebote.
Neben den trägerspezifischen Beratungsangeboten hat der Gesetzgeber im Zuge des BTHG ein von Rehabilitationsträgern unabhängiges und ergänzendes Beratungsangebot geschaffen. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt bei Fragen zur Teilhabe und berät Ratsuchende niedrigschwellig, z. B. zu Fragestellungen der Assistenz, zu Hilfsmitteln, informiert zum Teilhabeplan oder unterstützt bei der konkreten Antragsstellung. Weisen Sie Ratsuchende gerne auf das flächendeckende Beratungsangebot der EUTB® hin.
Eine regionale Suchfunktion zu EUTB-Angeboten finden Sie unter www.teilhabeberatung.de.
Die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe sollen sich – wenn erforderlich – untereinander abstimmen und Ihnen eine möglichst umfassende Auskunft „wie aus einer Hand“ geben.